Bei meiner Recherche zum digitalen Lernen bin ich auf einen weiteren Schatz für unsere Distanzlerner gestoßen. Das Padlet, eine digitale Pinnwand für das virtuelle Klassenzimmer.

Auf Ihrer digitalen Klassenpinnwand können Sie den Kindern sowohl Bilder, Sprachnachrichten und Videos hochladen als auch Arbeitsblätter bereitstellen. Die Eltern und Kinder Ihrer Klasse erreichen das Padlet über einen Link oder einen QR-Code und das ganz ohne Registrierung. Für Sie als Lehrkraft ist eine Registrierung notwendig, aber kostenlos. Wenn Sie ihre Klassenpinnwand zusätzlich mit einem Passwort versehen, kann es auch nur von Ihrer Klasse eingesehen werden.

Ein sehr beeindruckendes Beispiel finden Sie hier: Das Lehrerzimmer

Also habe ich begeistert ein Padlet inklusive Bauanleitung erstellt, um Möglichkeiten für einen motivierenden Distanzunterricht aufzuzeigen, da wird es in einzelnen Bundesländern schon wieder verboten, da es nicht DSGV-konform sein soll.

Denn wird das Padlet auf den Endgeräten der Kinder gelesen, werden deren IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem an den Hersteller übertragen. Da der Hersteller seinen Sitz in Amerika hat, ist der Rechtsprechung des DSGV nicht unterworfen.

Bisher wird in den einzelnen Bundesländern abgewogen zwischen dem Nutzen des Padlets für das digitale Unterrichten und Weiterlernen der Kinder und dem Schaden, der datenschutzrechtlich entsteht, wenn in Zeiten von Amazon, Facebook, WhatsApp, Instagramm… eine IP-Adresse für drei Wochen in Amerika gespeichert wird. Wir dürfen also hoffen.

Und jetzt zu den guten Ergebnissen meiner Recherche:

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie in den Ländern, die sich dem Verbot noch nicht angeschlossen haben, eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Eltern einholen, in der Ihre Schule die Schüler und Eltern umfassend darüber aufklärt, was mit den Daten der Nutzer passiert.

Im Schoolbook Lehrermagazin habe ich eine entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gefunden, die mir Sabine von PDF in eine beschreibbare Worddatei umwandeln konnte. Eine Vollversion quasi ? Sie finden Sie im Text unterhalb des Fotos auf unserer Startseite.

Und das ist das beste Ergebnis meiner Recherche:

Nutzt eine Schule das Padlet, so sind auch bei Inkrafttreten eines Verbotes Bußgelder nicht zu befürchten. Denn Bußgelder werden gegen Schulen in öffentlicher Trägerschaft von den Aufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen wie auch in anderen Bundesländern nicht verhängt, da sie unter §5 Absatz 1 Satz 2 DSG NRW fallen.

Also bleiben Sie motiviert, aufgeschlossen und hoffnungsfroh.

Solange Ihre Kinder in der Ferne lernen, dürfen Sie selbstverständlich sämtliche Materialien der Niekao Lernwelten jederzeit per Padlet oder E-Mail an Ihre Kinder weiterleiten. Wir wären Ihnen jedoch von Herzen dankbar, wenn Sie beim Teilen mit den Kleinen und den Großen in Ihren Jahrgangsteams auch unsere Schullizenz nicht aus dem Blick verlieren. 

Damit Sie genug Material zum Teilen haben, stöbern Sie doch einfach mal in unserem Freiarbeitsregal. Hier finden Sie Material zum Fordern und Fördern sowie Material zu DaZ/DaF, mit dem Ihre Kinder zu Hause selbständig arbeiten können.